Wahlorgane sind die Personen oder Personengruppen, die die Wahl organisieren und sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß verlaufen. Wahlorgane bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sind die Wahlleiter und Wahlausschüsse auf Stimmkreis-, Wahlkreis-, Landes- und Bundesebene. Außerdem gehören dazu die Wahlvorsteher und Wahlvorstände in jedem Wahl- bzw. Stimmbezirk.
Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Das sind die Kreis- oder Stadtwahlleiter bei Bundestags- bzw. Europawahlen, Stimmkreisleiter bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie Abstimmungsleiter bei Volksentscheiden. Die Kreisverwaltungsbehörde unterstützt die bei ihr gebildeten Wahlorgane bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahl in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Als Rechts- bzw. Fachaufsichtsbehörden sorgen die Landratsämter neben der erforderlichen Amtshilfe auch dafür, dass die Wahlen von den kreisangehörigen Gemeinden ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt werden.